Informationen zu Reisen nach Polen
Anreise mit Auto oder Motorrad
Sie erhalten nach Anzahlung Ihrer Unterkunft mit dem Voucher/Buchungsbestätigung auch eine Wegbeschreibung zu Ihrem Ziel, speziell zu den Ferienhäusern bzw. für die Schlüsselübergabe. Die Anfahrtspläne dienen ausschliesslich als Orientierungshilfe bei der Anfahrt zu Ihrem Ferienziel. Sie sind kein Ersatz für ausführliche Autokarten.
Ausland - wichtige Dokumente
Grundsätzlich haben Sie sich rechtzeitig über eventuelle Veränderungen im Zusammenhang mit Pass- und Visapflichten zu informieren. Sie können derzeit mit Ihrem BRD-Personalausweis oder einem Reisepass nach Polen einreisen. Das entsprechende Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für Personen unter 16 Jahren brauchen Sie einen Kinderausweis (ab 4 Jahren mit Bild) oder eine Eintragung des Kindes im Elternpass. Eine Visapflicht für Bürger der BRD besteht nicht. Ferner brauchen Sie für die Autoanreise Ihren gültigen Führer- und Fahrzeugschein. Die Pflicht zum Anbringen eines D-Schildes ist zum 1.5.2004 entfallen (EU-Beitritt). Bei der Einreise sowie bei Schadensfällen wird die Vorlage der grünen Versicherungskarte verlangt!
Ausstattung der Objekte
Nicht nur bei Polen ist es üblich, Ferienhäuser oder -wohnungen mit liebgewordenen älteren oder antiken Dingen einzurichten. Oft existieren Kohleöfen, die aber z. T. reine Schmuckstücke sind. Die meisten Häuser sind jedoch modern und komfortabel eingerichtet, wenngleich nicht immer nach westlichem Design und Standard. Die angebotenen Ferienhäuser haben die Vermieter zumeist für den Bedarf der eigenen Familie eingerichtet. Sie sollten das respektieren. Generell sind alle Ferienhäuser für die zugelassene Personenzahl mit Gebrauchsgegenständen ausgestattet. Als Gast eines anderen Landes muss man sich natürlich auf die landesübliche Auffassung von Freizeitobjekten einstellen, d. h. in Einzelfällen Einschränkungen respektieren, wie z. B. Einrichtungsgegenstände einfacher und älterer Art, Vorhänge statt Türen, Abwaschen in der Schüssel usw. Es gelten grundsätzlich landesübliche Bau-, Installations- und sonstige Vorschriften.
Beanstandungen
Gemäß unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie verpflichtet, bei evtl. auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Die Gäste sind insbesondere gehalten, die Beanstandungen dem Vermieter der Unterkunft mitzuteilen, um für Abhilfe zu sorgen. Kommt der Gast durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu.
Entfernungen
Die hier enthaltenen Entfernungsangaben sind geschätzt und als Orientierung zu verstehen. Abweichungen sind daher möglich. Da Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants häufig Saisonbetriebe sind, können die Entfernungsangaben hier je nach Jahreszeit variieren.
Ferienhäuser
An- und Abreisetag sind in der Regel die Samstage. Eine Anreise nach 20:00 Uhr geschieht in der Regel auf eigene Gefahr, der Vermieter (oder sein Beauftragter) könnte nicht mehr am Objekt sein! Senden Sie also rechtzeitig eine Ankunftsinformation an den Vermieter. Muss der Hausvermieter zweimal unverschuldet zur Hausübergabe fahren, sind dessen Benzinkosten evtl. zu erstatten. Vor Ihrer Abreise ist das Mietobjekt wegen gründlicher Prüfung in der Regel bis spätestens 10:00 Uhr vormittags zu übergeben. Auch bei vorzeitiger Abreise hat der Mieter seine Obhutpflicht für das Objekt bis zum Ende der gebuchten Reise zu erfüllen. In diesem Fall müssen Sie den Vermieter von Ihrer Abreise unterrichten und die ordnungsgemässe Haus- und Schlüsselübergabe vorgezogen durchführen.
Gärten und Nachbarn
Die Grundstücke im Ausland sind von denen der Nachbarn nicht immer durch Zäune und Hecken getrennt. Bei Naturgrundstücken ist es möglich, dass z. B. das Gras nicht regelmässig gemäht wird und zeitweise entsprechend hoch steht. Da hier Wert auf naturverbundenen Tourismus gelegt wird, können Mücken, Fliegen, Ameisen und auch Mäuse durchaus auftreten, sie stellen keinen Mangel dar.
Grenzübergänge
Grenzübergänge für den Fernverkehr sind 24 Stunden passierbar. Wir beraten Sie gern, welchen Grenzübergang Sie zum Erreichen Ihres Urlaubszieles wählen sollten.
Heizung
In Hotels und Pensionen lassen sich die Heizungen nicht immer regeln. Auch hierzu müssen Sie ggf. Ihre Beanstandungen sofort melden und auf Veränderung drängen. Als Mieter von Ferienhäusern heizen Sie evtl. selbst. Lassen Sie sich die Heizungsanlage gleich bei der Anreise vom Vermieter gut erklären. Manche Etagen, Räume oder Objekte mit ausschliesslicher Sommervermietung haben keine Heizung. Bei einer Winteranreise wird in der Regel vorgeheizt, jedoch besteht kein Anspruch darauf.
Kleiderschränke und Garderoben
Es kann vorkommen, dass der Vermieter einige Utensilien für seine Nutzung in Ferienhäusern oder -wohnungen belässt. Falls Sie das nicht wünschen, sagen Sie es bitte bei der Anreise dem Vermieter. In einigen Objekten gibt es weniger Kleider-, Wäscheschränke und Stauraum, als Sie dies von zu Hause kennen. Nicht alle Räume verfügen über einen Kleiderschrank. Manche Häuser haben nur offene Garderoben, Regale mit oder ohne Vorhang und Kleiderhaken.
Küche
Als Küche gilt sowohl ein abgetrennter Raum als auch eine Küchenecke/Küchenzeile. Dort kann gekocht und z. T. auch gegessen werden. Die Ausstattung der Küchen ist unterschiedlich, sie verfügen jedoch immer über einen Kühlschrank. Zum Kochen stehen üblicherweise Gas- oder E-Herde mit 2 - 4 Kochplatten sowie eine Grundausstattung an Kochgeschirr zur Verfügung.
Kaution/Schäden
Bei Ferienhäusern und -wohnungen wird bei der Schlüsselübergabe zu Beginn des Mietverhältnisses üblicherweise vom Vermieter oder seinem Beauftragten ein Sicherheitsbetrag verlangt. Am Ende der Mietzeit kann die Kaution zur Behebung etwaiger verschuldeter Schäden oder fehlender Gegenstände verwendet werden. Sie ist in Bargeld zu hinterlegen (keine Schecks) und unabhängig von Hausstandard, Jahreszeit oder Aufenthaltsdauer. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Objekt- und Schlüsselübergabe zurückgezahlt. Bei Verweigerung der Kautionszahlung kann der Vermieter Ihnen den Einzug ins Objekt verweigern. Auch im Urlaub kann es passieren, dass Sie durch Unachtsamkeit einen Schaden am Mobiliar oder anderem anrichten. Wenden Sie sich bitte sofort an Hotel oder Vermieter, um im gegenseitigen Einvernehmen den Schaden zu regulieren.
Kraftstoff
In Polen kann man grundsätzlich von einer ausreichenden Kraftstoffversorgung ausgehen, allerdings ist nicht die gleiche Tankstellendichte wie in der BRD anzutreffen. Ihr Reservekanister sollte deshalb immer gefüllt sein. Bleifreies Benzin ist als "Natural" zu haben.
Lage der Ferienobjekte
Die meisten Hotels, Pensionen und Ferienhäuser sind im Sommerhalbjahr unmittelbar mit dem Auto zu erreichen. Bei Ferienhäusern in Waldlage oder ausserhalb von Ortschaften kann die Anfahrt auf der letzten Wegstrecke über Feldwege erfolgen. Im Winter kann es vorkommen, dass Zufahrtswege nicht geräumt sind, so dass evtl. der PKW nicht am Haus geparkt werden kann. Bei Häusern in Hanglage ist eine direkte Zufahrt nicht immer gewährleistet!
Lagerfeuer/Grillen
Im Gegensatz zu den strengen Bestimmungen in Deutschland erfreuen sich Lagerfeuer in der Urlaubszeit immer grosser Beliebtheit. Man sollte daraus keinen allgemeinen Freibrief ableiten und Brandschutzgefahren beachten. Gartenkamin oder Räucherofen sind verbreiteter als der Holzkohlegrill.
Medizinische Hilfe
Günstig ist es immer, sich gleich nach dem Eintreffen am Urlaubsort wichtige Anschriften und Telefonnummern zu beschaffen. Neben Autowerkstätten oder Polizeistationen sollten dazu auch Ärzte, eine Ambulanz, ein Krankenhaus oder eine Klinik gehören. Da ärztliche Behandlung kostenpflichtig ist, ist der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung und ggf. einer Reise-Unfallversicherung zu empfehlen.
Mitbringen sollten Sie in Ferienhäuser folgendes:
Tisch-, Hand- und Geschirrtücher, Kaffee- und Teefilter und eine Kaffeemaschine (wenn nicht im Objekt vorhanden). Mitgeführte elektrische Geräte sollten nur flache 2-polige Stecker (Eurostecker) haben. Neuere Schukostecker (mit Loch) passen ebenfalls. Auch für Kinderbetten, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, muss Bettwäsche mitgebracht werden.
Müllentsorgung
Wir empfehlen, im Urlaub (wie auch sonst) wenig Müll zu produzieren. Einige Gebirgsgegenden sind von der Müllabfuhr ausgeschlossen. In solchen Fällen übernehmen die Vermieter diese Aufgabe. Manchmal ist ein Fussweg zur Mülltonne ausserhalb des Grundstücks zurückzulegen. Die Müllabfuhr erfolgt nicht immer am An- oder Abreisetag.
Personenzahl
Das gebuchte Objekt darf nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Kinder und Säuglinge zählen als volle Personen, sofern nichts anderes in der Beschreibung angegeben wird. Der Vermieter ist berechtigt, weitere Personen von der Nutzung des Ferienobjektes auszuschliessen oder eine Nachgebühr zu erheben. Die bei der Buchung angegebene und auf dem Voucher/Buchungsbestätigung vermerkte Personenzahl unter genauer Angabe von Erwachsenen und Kindern ist verbindlich.
Preise
Die genannten Preise enthalten, sofern nicht anders angegeben, alle Nebenkosten für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung etc. (unabhängig von der Personenzahl) sowie die Kurtaxe. Weitere Kosten siehe unter "Kaution".
Sanitäre Einrichtungen
Mit dem Vorhandensein von Du/WC wird nicht garantiert, dass damit ein westeuropäischer Standard gegeben ist. In verschiedenen Objekten sind z. B. Duschkabinen zusätzlich eingebaut. Auch sind Duschvorhänge oder Waschbecken im WC in Polen noch nicht landesüblich.
Sauberkeit der Objekte
Bezüglich der Sauberkeit bzw. Ordnung - ohnehin relative Begriffe, in jedem Fall subjektiv bewertbar - müssen Sie etwas grosszügiger und toleranter sein, als Sie dies von zu Hause gewohnt sind. In touristischen Unterkünften bleibt der ständige Wechsel der Gäste nun einmal nicht ohne Spuren. Stellen Sie grobe und vor allem abstellbare Mängel fest, so fordern Sie deren Beseitigung bitte gleich, nachdem Sie die Unterkunft bezogen haben. Bei der Abreise müssen Sie in der Regel bei Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern eine gründliche Endreinigung vornehmen und das Objekt im sauberen Zustand hinterlassen. Das Geschirr muss abgespült sein.
Sitzmöbel und Esstische
Nicht alle Zimmer in Hotels und Pensionen sind mit Tisch und einer der Bettenzahl entsprechenden Anzahl von Stühlen ausgestattet. In Ferienhäusern und -wohnungen finden Sie dagegen ausreichend Sitzplätze vor. Jedoch kann man bei grösserer Personenzahl nicht immer an einem Ess-, Couch- oder Gartentisch zusammensitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle Häuser eine Polstergarnitur haben.
Skisport/Ausleihe
Polen ist unter anderem auch wegen ihrer zahlreichen Wintersportgebiete und Anlagen beliebt. Skilifte finden Sie schon in relativ niedrigen Mittelgebirgen. Skiausleihe ist jedoch nur in grösseren Zentren oder in grösseren Städten garantiert. Sie sollten also vorsichtshalber Ihre Ausrüstung mitbringen.
Tiererlaubnis
Wenn vermerkt oder auf Anfrage bestätigt wird, kann ein Haustier (stubenrein) mitgenommen werden. Dafür berechnen die Vermieter unterschiedliche Preise. Bei Nichtbeachtung der Vereinbarungen kann der Vermieter oder sein Beauftragter den Bezug des Objektes verweigern oder Schadenersatzansprüche stellen. Ärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwut-Impfbescheinigung müssen Sie sich rechtzeitig besorgen. Die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, speziell bei Hunden, haben Sie selbstverständlich einzuhalten. Für Schäden durch Ihr Haustier müssen Sie selbst aufkommen. Seit 2004 ist bei Reisen innerhalb der EU ein Heimtierpass Pflicht. Diesen erhalten Sie beim Tierarzt.
Treppen
Treppen oder Leitertreppen sind in verschiedenen Ferienhäusern steil, besitzen nicht immer ein Geländer und entsprechen damit nicht den deutschen Vorschriften. Manche Räume sind nur per Bodenklappe, Falltür oder Aussentreppe zu erreichen. Prinzipiell entsprechen alle Einrichtungen der Bauordnung.
Telefonieren/Vorwahlen
Polen (0048), danach folgt die Vorwahl der Stadt ohne Null (z. B. 0048 999 999 999). BRD-Vorwahl: 0049 / ... In Polen finden Sie genügend öffentliche Telefone. Sie sollten Hartgeld und evtl. eine Telefonkarte bei sich führen.
Umtausch von Geld
Für den Geldumtausch finden Sie genügend Geldautomaten (EC), Grenzwechselstuben, Sparkassen, Banken oder Wechselstuben, auch in grösseren Hotels. Die Ein- und Ausfuhr landeseigener Währung ist nicht erlaubt. Kreditkarten werden nur in den grossen Hotels, Banken, ausgewählten Geschäften und Restaurants angenommen. Frei konvertierbare Währungen unterliegen keinen Beschränkungen. Euroschecks werden nur von der Staatsbank eingelöst.
Versicherungen
Denken Sie daran, dass Sie als gesetzlich Krankenversicherter in Polen nicht krankenversichert sind. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Winteranreise
Im Winter sind Schneeketten vor allem in den Bergen unerlässlich. Neben- oder Waldwege können dann für Fahrzeuge schlecht oder unpassierbar sein. Sie müssen evtl. mit einem Fussweg rechnen. Bei Schneeverwehungen können einige Objekte u. a. auch zu Fuss schwierig zu erreichen sein.
Wasserversorgung
Im Sommer können abseits liegende Objekte von Wasserknappheit betroffen sein. Auch eine längere Unterbrechung der Versorgung kann dann nicht immer ausgeschlossen werden. In diesem Falle müssen Sie Ihr Haushaltswasser aus dem nächsten Brunnen, aus kommunalen Einrichtungen oder auf ähnliche Weise beschaffen. Der Wasserverbrauch im Haus ist generell mit dem Vermieter abzustimmen. Sie müssen sich erkundigen, ob es sich um Trinkwasser handelt oder nicht. Die sparsame Verwendung von Wasser ist zu respektieren. Manche Häuser haben eigene Brunnen, andere sind an eine Fernleitung angeschlossen.
Alle gemachten Angaben beziehen sich auf deutsche Staatsangehörige. Stand 2009